Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan stellt eine Bauzeichnung dar, aus welcher die Aufteilung des Gebäudes hervorgeht. Hier lässt sich zudem zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum unterscheiden.
Damit eine Immobilie erfolgreich verkauft werden kann, wird ein detaillierter Aufteilungsplan des Wohnungseigentums benötigt. Der Maßstab beträgt meist 1:100 und besteht aus Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen. In den meisten Fällen stimmt der Aufteilungsplan auch exakt mit den Bauplänen der Baugenehmigung überein. Kleine Abweichungen können jedoch in seltenen Fällen vorkommen. Bauzeichnungen gehören zu den Unterlagen, auf dessen Grundlage der Aufteilungsplan erstellt wird. Der Aufteilungsplans verfolgt den Zweck, die Wohnungseinheiten unmissverständlich voneinander abzugrenzen. Nicht nur Wohnungseinheiten, sondern auch Teileigentumseinheiten werden hier deutlich voneinander abgegrenzt. Der Plan gibt außerdem Auskunft darüber, bei welchen Räumlichkeiten es sich um Sondereigentum handelt. Nach § 7 Abs. IV S.2 WEG sind alle Räume, welche zu demselben Wohnungs- oder Teileigentümer gehören, auch mit derselben Nummer zu kennzeichnen. Damit die Räumlichkeiten noch besser voneinander unterschieden werden können, erfolgt meist eine farbliche Trennung. Der Aufteilungsplan sollte jedoch nicht nur Auskunft über die Aufteilung der Grundrisse des Gebäudes geben. Auch die Lage, die Größe und der Standort der unterschiedlichen Gebäudeteile sollte auf dem Grundriss des Grundstücks gut erkennbar sein. Der Teilungsvertrag, die Teilungserklärung, sowie auch die Gemeinschaftsordnung bilden primär den Nutzungszweck. Der Aufteilungsplan stellt eine elementare Grundvoraussetzung dar, um Wohnungseigentum zu erbauen. Auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung spielt eine große Rolle. Ein Aufteilungsplan wird meist benötigt, wenn in einem bestehenden Mietshaus, neue abgeschlossene Eigentumswohnungen entstehen sollen, welche anschließend als neue Wohnungen verkauft werden können. Wenn sich ein Gebäudeteil nicht richtig zuordnen lassen kann, kann dies häufig daran liegen, dass dieser Bestandteil kein Sondereigentum ist. Wenn es sich bei diesem Bereich nicht um Sondereigentum handelt, handelt es sich meist um Gemeinschaftseigentum. Die Teilungserklärung sollte deshalb korrekt im Teilungsplan dargestellt werden so, dass keine Missverständnisse auftreten können. Die der Teilungsplan dargestellt werden soll, ist konkret im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.