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Bauvoranfrage

Damit ein Bauvorhaben für ein Gebäude schon im Vorhinein genehmigt werden kann, wird eine Bauvoranfrage mit detaillierter Bauplanung und einer Anfertigung des Bauantrags benötigt.

Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, bei welchem vor Baubeginn festgehalten wird, wie das Bauvorhaben durchgeführt werden soll. Dieses Verfahren ist rechtssicher und ermöglicht, dass detaillierte Planungs- und Genehmigungsunterlagen erstellt werden können. Bei der Bauvoranfrage wird jedoch nicht nur die Bebaubarkeit eines Grundstückes festgestellt, sondern es wird auch die Machbarkeit des konkreten Bauvorhabens geprüft. Die anvisierten Maße und die geplante Art mit seiner baulichen Nutzung werden innerhalb dieses Verfahrens geprüft und im besten Fall freigegeben. Sowohl bei Grundstücken, Altsubstanzen oder auch unbebauten Grundstücken muss bei einem Grundstücksverkauft immer die Bebaubarkeit überprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist ebenfalls sinnvoll, wenn kein Bebauungsplan vorliegt, denn dann richtet sich die bauliche Nutzung an der Umgebungsbebauung. Das geplante Gebäude muss den Maßen und der Art der Umgebungsbebauung entsprechen und wird anschließend eigentlich immer überprüft, da es sich um einen Einzelfall handelt. Bauvoranfragen eignen sich generell immer, wenn abgeklärt werden soll, ob das geplante Haus in diesem Maß und dieser Art erbaut werden darf. Damit eine Bauvoranfrage eingereicht werden kann, wird ein konkreter Bauplatz benötigt, welcher in der Anfrage auch angegeben werden muss. Wenn die Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde eingereicht wurde heißt es warten, denn die Entscheidungsträger über das Vorhaben sind die Baubehörden. Die eingereichten Unterlagen werden überprüft und es wird untersucht, ob das Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist. Es wird auch überprüft ob ein solches Bauvorhaben auch als juristische Person durchgeführt werden kann. Die Bauvoranfrage sollte möglichst präzise formuliert sein, denn durch eine exakte Formulierung besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass dem Bauantrag stattgegeben wird.