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Bieterverfahren

Bei einem Bieterverfahren können potentielle Käufer Gebote abgeben. Diese Verkaufsstrategie ist besonders effektiv beim Immobilienverkauf.

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es im Vorfeld keinen festen Mindestpreis. Der Eigentümer kann jedoch in Absprache mit seinem Immobilienmakler einen bestimmten Mindestpreis ansetzen und diesen auch im Exposé zum Ausdruck bringen. Durch die große Anzahl an Bietern entsteht eine Wettbewerbssituation, welche in den meisten Fällen zu einem Anstieg des Kaufpreises führen. Die Gebote der potentiellen Käufer bestimmen beim Bieterverfahren den Preis über den Markt. Meist wird dieses Verfahren angewandt, wenn sich eine Immobilie schlecht verkaufen lässt oder schon über einen längeren Zeitraum erfolglos angeboten wurde. Obwohl das Bieterverfahren in Deutschland kaum verbreitet ist, kann es bei manchen Immobilien durchaus zielführend sein. Das Bieterverfahren beginnt klassisch mit der Vermarktung der Immobilie über eine Anzeige. Beendet ist das Angebot dann, wenn die festgelegte Frist für die Abgabe eines Angebots für die Immobilie abgelaufen ist und das Höchstgebot ermittelt wurde. Der erste Schritt des Bieterverfahrens beginnt damit, dass der Immobilienmakler auf einem Immobilienportal oder in den Printmedien ein Inserat setzt, welches bereits Auskunft über den Besichtigungstermin gibt. Im zweiten Schritt wird die Immobilie meist in Form einer Sammelbesichtigung besichtigt, obwohl Einzelbesichtigungen durchaus denkbar sind. Im dritten Schritt wird eine bestimmte Frist gesetzt, in welcher die potentiellen Kaufinteressenten ihr Gebot abgeben können. Der Immobilienmakler informiert je nach Verfahren die Interessenten über das aktuelle Höchstgebot. Wenn alle Gebote eingegangen sind, informiert der Immobilienmakler im fünften Schritt den Höchstbietenden. Im sechsten Schritt erhält der Immobilieneigentümer die Lite mit allen unverbindlichen Geboten der Kaufinteressenten. Je nach Verfahrensart wickelt der Immobilienmakler die Geschäfte auf verschiedene Arten ab. Über den Offline-Bereich, in Form eines Online-Verfahrens oder per E-Mail-Korrespondenz wird das Bieterverfahren abgewickelt. Wenn der Immobilieneigentümer sich für die Offline-Variante entscheidet, geben die potentiellen Kaufinteressenten ihr Angebot persönlich, per Telefax oder auf dem Postweg ab. Die Abgabefrist für die Gebote beträgt meist mehrere Tage oder Wochen.