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Courtage

Maklerprovision ist das Synonym von dem Begriff Courtage. Die Courtage ist eine Vermittlungsgebühr, welche der Immobilienmakler nach erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie erhält.

Damit der Makler einen Anspruch auf die Provision hat, muss zuvor eine Vereinbarung getroffen worden sein. Ein Maklervertrag, eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit und das Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages sind mögliche Voraussetzungen für einen gültigen Provisionsanspruch. Maximal 2 Nettokaltmieten sind als maximale Höhe der Maklercourtage festgelegt worden. Die Mehrwertsteuer ist hier jedoch nicht mitinbegriffen. Wenn ein Eigentümer ein sehr teures Objekt oder eine leicht vermietbare Wohnung besitzt, kann die Maklercourtage auch nur 1 oder 1,5 Nettokaltmieten betragen, jedoch hängt dies von der Vereinbarung mit dem Immobilienmakler ab. Die meisten Makler geben sich jedoch nicht mit weniger als 2 Nettokaltmieten zufrieden, da vor allem die Margen im Vermietungsbereich der Wohnungen nicht besonders hoch sind. Seitdem das Bestsellerprinzip eingeführt wurde, versuchen jedoch viele Eigentümer die Maklerkosten indirekt vom Mieter einzuholen. Dies gelingt meist mit Hilfe von hohen Ablösesummen für das Inventar der Wohnung wie zum Beispiel für eine Einbauküche. Wenn die Ablösesumme jedoch als zu hoch eingeschätzt wird vom Gesetzgeber, kann dies als Aushebelung bezeichnet werden. Durch das Bestsellerprinzip und die Mietpreisbremse möchten viele Eigentümer ihre Immobilie jedoch lieber Verkaufen, anstatt zur Vermietung freizugeben. Wenn eine Immobilie verkauft werden soll, wird die Maklercourtage anhand des Kaufpreises der Immobilie ermittelt. Umso teurer also ein Objekt ist, desto höher ist auch die entsprechende Courtage für den Makler. Die Höhe der Maklercourtage kann jedoch in Deutschland frei verhandelt werden. In Bayern liegt die durchschnittliche Maklercourtage derzeit bei 7,14% des Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer. Der entfallende Anteil für Käufer und Verkäufer liegt hier bei jeweils 3,57%. Wenn das Haus oder die Wohnung verkauft wurde, ist die Maklercourtage in der Regel sofort nach Zustandekommen des Kaufvertrages fällig und sollte somit auch so schnell wie möglich bezahlt werden.