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Energieausweis

Der entsprechende Energieausweis informiert über den Energiebedarf Ihrer Immobilie in München.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für alle Wohngebäude innerhalb Deutschlands eine Ausweispflicht. Somit muss jeder Hauseigentümer bei einer Objektbesichtigung den Energieausweis vorlegen können. Ausgenommen sind hiervon jedoch denkmalgeschützte Objekte. Der Energieausweis muss sowohl bei Vermietung, Verkauf und auch Verpachtung unaufgefordert vorgezeigt werden. Wenn eine Immobilie im Raum München verkauft werden möchte, muss also ein Energieausweis vorhanden sein. Der Ausweis informiert sowohl Kaufinteressenten als auch Mieter über den Energieverbrauch des Objektes. Somit wird Transparenz geschaffen und die möglichen Interessenten können verschiedene Objekte miteinander vergleichen. Es gibt zwei verschiedene Varianten eines Energieausweises. Bei einem Wohngebäude von bis zu 4 Wohnungen, einem Endenergiekennwert größer als 200 kWh/m²a und wenn das Gebäude vor dem Jahre 1977 erbaut wurde, wird ein Energiebedarfsausweis benötigt. Wenn ein Energiebedarfsausweis benötigt wird, prüft ein Sachverständiger die baulichen Bestandteile des Gebäudes und errechnet dann wie hoch der Energieverbrauch der Gebäudes ungefähr sein müsste. Circa 400 Euro sind für einen Bedarfsausweis für ein Objekt mit bis zu 5 Wohneinheiten anzusetzen. Ein Energieverbrauchsausweis gibt im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch an. Der tatsächliche Energieverbrauch errechnet sich durch den tatsächlichen Energieverbrauch aller Bewohner des Hauses, wobei der gemessene Verbrauch der letzten drei Jahr von allen Wohnungen des Gebäudes ebenfalls hinzugezogen wird. Wenn Mehrfamilienhäuser schon etwas älter sind, ist ein Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten aufweisen kann. Dadurch das jeder Hausbewohner unterschiedlich viel heizt schwankt das durchschnittliche Heizverhalten stark. Dadurch kann es zu deutlichen Verfälschungen des Verbrauchswertes kommen. Bei neueren Gebäuden, welche nach dem ersten November 1977 errichtet wurden, ist ein Verbrauchsausweis nur gültig, wenn sich in dem Haus weniger als fünf Wohneinheiten befinden. Am ersten November 1977 trat auch die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Das bedeutet das die Häuser seit diesem Zeitpunkt eine wesentlich besser Dämmung aufweisen, als die Objekte, die in den Jahren zuvor errichtet worden sind.