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Flurkarte

Die bildliche Darstellung der Liegenschaften innerhalb einer Gemeinde stellt die Flurkarte dar.

Die deutsche Bezeichnung für die Abgrenzung der Lage und die Abgrenzung eines Grundstückes lautet Flurkarte. Die Grundstücke zeichnen sich hierbei als Flurstücke in der Übersicht ab, können jedoch auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Der Flur ist den Flurstücken hierbei übergeordnet. Verantwortlich für die Gestaltung der Flurkarten und Erfassung der jeweiligen Flurstücke sind die Kataster- und Vermessungsämter. Flurkarten galten ursprünglich der Besteuerung von Grund und Boden. Um Grundbücher ausfindig zu machen stellen sie demnach eine elementare Grundlage dar. Eintragungen in Katasterunterlagen und Grundbüchern sind identisch. Ein Informationsfluss zwischen dem Katasteramt und Grundbuchamt mittels einem Veränderungsnachweis an das Grundbuchamt sowie anschließende Anpassung des Bestandsverzeichnisses im Grundbuch gewährleistet die Aktualität der Flurkarten. Im Falle der Aufteilung eines Grundstücks in München unter Miterben einer Erbengemeinschaft wir das Flurstück beispielsweise unterteilt und erneut nummeriert. Flurkarten enthalten meist nachgehende Informationen:

  • Numerische Bezeichnungen in Verbindung mit den Flurstücken
  • Flurangaben
  • Hinweise zum verwendeten Maßstab
  • Erstellungsdatum des Flurkartenauszugs
  • Informationen zum Aussteller der Flurkarte (z.B. Landesamt für Vermessung)
  • Gemarkungsgrenze
  • Hinweise Gemarkung, der Gemeinde und des Kreises
  • Hausnummer zu den Gebäuden
  • Flächeninformationen hinsichtlich deren Nutzungsart