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Miteigentumsanteil (WEG)

Besitzt man eine Eigentumswohnung in München, so besitzt man Mieteigentumsanteile einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft besitzen immer anteilsmäßige Miteigentumseinteile. Man ist Mitglied, sobald man eine Eigentumswohnung innerhalb der Gemeinschaft besitzt. Über eine Teilungserklärung, oder einem Teilungsvertrag, wird festgelegt wie viele und wie hoch die Miteigentumsteile der einzelnen Parteien sind. Je nachdem wie groß der Wohnkomplex ist, werden die Miteigentumsteile üblicherweise in 1000tel, 100tel oder 10tel aufgeteilt. Abhängig davon, wie hoch die Miteigentumsanteile sind, verändert sich auch die Aufwendung der Lasten und die Kosten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss jeder die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungskosten tragen, sowie die Lasten des gemeinsamen Eigentums. Heißt also um so mehr Miteigentumsanteile eine Partei besitzt, umso mehr Lasten und Kosten hat sie zu tragen. Die Gemeinschaftsordnung stellt einen Kostenverteilungsschlüssel auf 1000tel Anteile ab. Man kann die Kosten aber auch je nach Wohnfläche, der Anzahl der Wohnungen oder dem Verbrauch aufschlüsseln. Hat man mehr Miteigentumsanteile, hat man aber nicht mehr Stimmrechte. Hier gilt nämlich das Kopfprinzip, also das Pro Person eine Stimme zählt, unabhängig davon, wie viele Miteigentumsanteile sie besitzen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Teilungserklärung besagt, dass die Stimmrechte je nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt werden.