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Wo inseriert man Münchner Immobilien am effektivsten und wie geht man mit Interessenten um?
Wer früher ein Haus verkaufen oder vermieten wollte, der hat ganz einfach ein Inserat in die Zeitung gesetzt. Heute läuft das anders ab. Immobilienportale und Social Media sind die modernen Wege, um die eigene Immobilie an den Mann oder die Frau zu bringen. Aber welche dieser zahlreichen Plattformen eignet sich für Sie am besten?

 

Immobilienscout24 ist wohl das bekannteste der Immobilienportale im Internet. Dementsprechend sind hier auch die meisten Mieter und Käufer unterwegs. Das hat seine Vor- und Nachteile. In Zeiten, in denen die Nachfrage sehr viel höher ist als das Angebot, kann die Wahl eines weniger bekannten Portals zu einer gewollten Selektion führen. Hinzu kommt, dass verschiedene Plattformen unterschiedliche Preise für eine Anzeige verlangen. Bevor Sie sich für eine entscheiden, lohnt es sich also Preise zu vergleichen. Welches Portal letztendlich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet, hängt auch von der Laufzeit der Anzeige und weiteren gebotenen Services ab. Interessante Alternativen zu Immoscout sind unter anderem Immowelt, Immonet und eBay Kleinanzeigen.


Bei der Vermietung reicht es gerade in den Ballungsgebieten aus, nur auf einem Portal zu inserieren, für Verkäufer hingegen ist es ratsam, das Angebot auf mehreren Seiten zu streuen. Schließlich ist der Hauskauf eine Angelegenheit, die Interessenten sich gut überlegen. Aus unzähligen Anfragen ist am Ende somit oft nur ein Bruchteil tatsächlich an der Immobilie interessiert.
Dabei ist es auch sehr wichtig, vorsichtig mit den veröffentlichten Informationen umzugehen. Neben sogenannten „Besichtigungstouristen“, die sich in ihrer Freizeit gerne schöne Immobilien ansehen, gibt es auch noch die organisierte Besichtigungskriminialität. Geben Sie deshalb Ihre Adresse nur an ausführlich geprüfte Interessenten weiter und informieren Sie keine Fremden über die Zeiten, an denen Sie nicht Zuhause sind (Einbruchgefahr!).
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten und wissen nicht, welche Plattform für Sie die beste ist und wie Sie mit zahlreichen Interessenten bestmöglich umgehen? Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Vermarktung für Sie.
Was sollte man bei der Anschaffung von einem Pool oder Badeteich beachten?

Swimmingpool oder Badeteich – das ist hier die Frage

 

Im Wettbewerb mit dem klassischen Swimmingpool wird der Badeteich immer beliebter. Nicht nur in Punkto Herstellungskosten und Natürlichkeit hat die Öko-Variante die Nase vorn, auch die laufenden Unterhaltskosten des Teichs sind im Vergleich nur halb so hoch, da sie im Sommer nicht neu befüllt werden müssen.

 

Umwelt- und gesundheitsbewusste Hausbesitzer kommen bei Badeteichen sowieso auf ihre Kosten, denn dank der natürlichen Selbstreinigung muss kein Chlor verwendet werden, was auch für Allergiker von Vorteil ist. Die Vorurteile vom „trüben Gewässer“ hat der Schwimmteich längst widerlegt: Dank moderner Filteranlagen können sich Badeteich-Besitzer über ein ungetrübtes Schwimmvergnügen freuen.

 

Der unnachahmliche Reinigungs-Mechanismus der Natur hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Der Teich muss über eine Regenerationszone verfügen, die nicht angeschwommen wird. Wegen des erhöhten Flächenbedarfs lassen sich Badeteiche daher nur in größeren Gärten anlegen.

 

Ein weiterer Punkt, der auf einer Pro-/Contra-Liste gegen einen Teich und für einen Pool spricht, ist die Möglichkeit der Abdeckung (beispielsweise durch elektrische Rollläden), die bei Eltern mit kleinen Kindern aus Sicherheitsgründen sehr gefragt ist. Zusätzlich zu den Baukosten für einen 32 Quadratmeter großen Standardpool, die bei rund 15.000 Euro beginnen, müssten für eine kindersichere Abdeckung noch einmal rund 10.000 Euro einkalkuliert werden.

 

Ein mehr oder weniger kostspieliges Vergnügen bleibt der Badespaß im eigenen Garten, je nachdem, ob Sie sich für den Klassiker oder die Natur-Variante entscheiden. Doch man darf auch nicht vergessen, dass eine private Schwimmmöglichkeit bei einem Hausverkauf eines Tages einen erheblich größeren Gewinn erzielen kann.

 

Und wo wir schon bei Zielen sind: Beim kurzen Weg von der Terrassentür zum Schwimmvergnügen zahlt sich der Preis auf jeden Fall aus. Und das nicht nur im Sommer 2018.

Was gibt es im Jahr 2018 für Neuerungen im Immobilienmarkt?

Was die Preisentwicklung anbelangt, tappen viele Experten noch im Dunklen. Der Blick in die Glaskugel bleibt 2018 verschwommen. Die Metropolen wie Berlin, München, Düsseldorf werden wohl nicht so starke Preissteigerungen verzeichnen wie zuletzt.

 

Auch in 2018 werden die hohen Preise zumindest ein wenig durch die niedrigen Zinsen kompensiert werden. Auf der anderen Seite wird die Preissteigerung durch die niedrigen Zinsen und den Mangel an attraktiven Geldanlagen angeheizt.

 

 

 

Mehr Rechte für Hausbauer

Bauherren haben seit dem 1. Januar mehr Rechte. Und zwar gegenüber Bauträgern und Handwerkern. Hausbauer sollen besser geschützt werden, vor allem beim Vertragsrecht. Neu ist das 14-tägige Widerrufsrecht von Bauverträgen.

Allerdings mit dem Nachteil, dass sich die Bauzeit dadurch um 14 Tage verlängert. Grund: Die Betriebe werden erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, um komplizierte Rückabwicklungen

zu vermeiden. Verbraucher können sich außerdem über mehr Planungssicherheit freuen, denn

die Bauzeit muss vertraglich festgeschrieben werden. Unklar ist, welche Konsequenzen das Nichteinhalten für die Bauträger haben wird.

 

Mietpreisbremse kommt vor Gericht

Die Mietpreisbremse bleibt umstritten. Nach Urteil eines Berliner Gerichts werden Vermieter durch die Mietpreisbremse ungleich behandelt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber entscheiden. Abzuwarten bleibt auch, wie die neue Koalition mit der Mietpreisbremse im neuen Regierungsprogramm umgehen will.

 

Veränderungen gibt es 2018 auch im energetischen Bereich. Was Sie wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

 

2018 unbedingt Strompreise vergleichen

Der Anbieterwechsel lohnt sich fast immer, denn: Einzelne Anbieter werden die Preise aller Voraussicht nach erhöhen müssen. Ein entscheidender Einflussfaktor für diese Entwicklung sind die unterschiedlichen Netzgebühren, die Verbraucher je nach Region zahlen müssen. Entsprechend variieren auch die Stromkosten der einzelnen Anbieter. Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, muss er seine Kunden auf die Änderungen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. In der Regel haben Sie zwei Wochen Zeit, den Anbieter zu wechseln.

 

Ökologisch Heizen wird belohnt

Seit Jahresbeginn erhalten Eigenheimbesitzer Fördergelder für das Heizen. Allerdings nur für Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen: Erdwärme-Anlagen, Hackschnitzelöfen oder auch Solarthermie. Diese können vor Vertragsschluss bzw.  vor der Inbetriebnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt online beantragt werden. Antragsteller, die ihre Heizungsanlage letztes Jahr in Betrieb genommen haben, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten danach stellen. Alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite: www.bafa.de

 

Kaminliebhaber aufgepasst

Kaminliebhaber müssen 2018 Ihren Kamin eventuell außer Betrieb nehmen. Nämlich dann, wenn diese der Umwelt schadet. Grund dafür ist die zu hohe Staub- oder Kohlemonoxidbelastung die von alten Öfen ausgeht. Das neue Gesetz sieht vor, dass Kamine und Kaminöfen nur dann weiter flackern dürfen, wenn die aktuellen Grenzwerte eingehalten werden. Alternativ kann eine Umrüstung des Kamins vorgenommen werden. Den Nachweis über die Grenzwerte von Ihrem Kamin können Sie direkt vom Hersteller erhalten bzw. diese vom Schornsteinfeger messen lassen. Betroffen sind alle Kaminöfen, die bis einschließlich 1984 gebaut wurden.

 

Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen in 2018? Gerne geben wir Ihnen Auskunft.

Wie wähle ich den passenden Käufer für meine Immobilie in München aus?

Besichtigungstourismus verhindern

 

Nicht jeder Interessent, der sich auf Ihr Angebot meldet, ist auch wirklich an einem Kauf interessiert. Um sogenannten Besichtigungstourismus zu vermeiden und nur Leute ins Haus einzuladen, die nach Betrachten des Exposés ernsthaft über einen Kauf nachdenken, ist es wichtig, schon hier Kriterien für eine Vorauswahl zu haben. Vollständige Kontaktdaten sollten daher ein Muss sein.

 

Auch bietet es sich an, die Kaufinteressenten einen Fragebogen ausfüllen zu lassen, in dem Sie bereits erste Angaben zu einziehenden Personen, Preisvorstellungen und Finanzierungsmöglichkeiten beantworten. Wer hier nur vage Angaben macht und am liebsten anonym bleiben möchte, ist höchstwahrscheinlich kein ernstzunehmender Kaufinteressent.

 

Mit der Bonitätsprüfung aussieben

 

Wenn nach den Besichtigungen mehrere Interessenten übrigbleiben, ist es entscheidend zu wissen, ob diese sich die Immobilie tatsächlich leisten können. Denn natürlich ist das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines Käufers, dass er zahlungsfähig ist. Um die Bonität zu prüfen haben Sie mehrere Möglichkeiten.  Zunächst einmal geben Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Holding AG Informationen über die Zahlungsfähigkeit und Verschuldung einer Person. Als Privatverkäufer ist es jedoch schwierig, an diese Auskünfte heranzukommen. Die Kaufinteressenten müssen Ihnen also eine Selbstauskunft zukommen lassen.

 

Weitere Beispiele für Wirtschaftsauskunfteien sind Bürgel und Creditreform. Diese geben außerdem Auskunft über bereits bestehenden Immobilienbesitz und eine allgemeine Beurteilung der Finanzlage. Neben den Daten, die Sie auf diesem Wege erhalten, bietet es sich außerdem an, eine Auskunft über die Vermögenswerte Ihrer Interessenten zu verlangen. Dazu zählen Konto- und Depotauszüge, aber auch Geschäftsunterlagen. Das wichtigste Kriterium ist letztendlich jedoch die Finanzierungszusage der Bank. Achten sie dabei unbedingt darauf, dass der Kredit spezifisch für den Kauf Ihrer Immobilie bewilligt wurde. So gehen Sie sicher, dass der Interessent damit nicht am Ende ein anderes Objekt abzahlt.

 

Vorsichtig sollten Sie jedoch bei zusätzlichen Zahlungen sein. Zwar ist es legitim, an den Meistbietenden zu verkaufen, allerdings dürfen Sie keine Zusatzzahlungen entgegennehmen, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt werden. Sonst gibt es schnell Probleme mit dem Finanzamt.

 

Sie brauchen Hilfe bei der Wahl eines passenden Käufers für Ihre Immobilie? Wir unterstützen Sie gerne und übernehmen die Bonitätsprüfung für Sie.

Info-Video: Was passiert mit der Immobilie nach einer Scheidung? Welche Optionen gibt es?

Wenn eine Scheidung ansteht, sind gute Lösungen gefragt – besonders, wenn es um die Immobilie geht.

 

Diese Optionen gibt es: Der Verkauf der Immobilie, die Teilung der Immobilie, das Vermieten der Immobilie, das sogenannte Rückwärtstilgen der Immobilie und das Klären von Wohnrechten in der Immobilie.

 

Welche die Beste ist, hängt davon ab, wie sich die individuelle Situation der Scheidenden darstellt. Unser Tipp: Ein Makler, der als neutraler Vermittler auch verschiedene Perspektiven zusammenbringen kann. Bei allen Lösungen ist eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Experten die Grundlage, denn der subjektive Eindruck über den Wert der Anlage ist oft von Gefühlen beeinflusst und kann für weiteren Streit sorgen.

 

 

 

Was ist möglich?

 

Ist die Immobilie abgezahlt, ist der Verkauf der Immobilie oft der beste Weg, weil sich der Erlös der Immobilie besser aufteilen lässt. Ist die Immobilie nicht abgezahlt, müssen zunächst die Haftungsfragen gegenüber der Bank geklärt werden. Dann kann entschieden werden, ob die Vermietung oder doch der Verkauf die bessere Lösung sind.

 

Oft möchte einer der Scheidenden in der Wohnung bleiben. Auch in diesem Fall muss erst bewertet werden, um Ausgleichszahlungen oder Zahlungen für Wohnrechte zu klären. Sind Kinder von der Scheidung betroffen, kann es sinnvoll sein, die Kinder bis zur Volljährigkeit in vertrauter Umgebung wohnen zu lassen während die Eltern wechselwöchentlich einziehen und zusätzlich eine eigene Wohnung halten. Diese Variante ist teuer. Allerdings kann sie mitunter finanziert werden, wenn die Immobilie zusammen mit einem Wohnrecht für die Kinder an einen Investor verkauft wird.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Teilung der Immobilie in zwei Wohneinheiten. Das geht allerdings nur, wenn es auch behördlich genehmigt wird und die Architektur der Immobilie das zulässt.

 

Möchten Sie mehr über Ihre Möglichkeiten wissen bei einer Scheidung?

 

Gerne schicken wir Ihnen weitere Informationen, oder Sie vereinbaren einen Termin mit uns.

„Verkleinern“ im Alter: Was mache ich mit meinen Möbeln?

Die Schrankwand im Wohnzimmer voller Fotos und Erinnerungen, der große Esstisch in der Küche, an dem sonntags die ganze Familie zusammenkommt und die geräumige Eck-Couch, auf der Sie so viele Abende verbracht haben: Wenn Sie sich im Alter entscheiden, das eigene Haus gegen eine altersgerechte Wohnung zu tauschen, können Sie die meisten Möbel, die Sie Jahrzehnte lang begleitet haben, nicht mitnehmen. Was aber passiert damit? Wir haben vier Möglichkeiten zusammengefasst und erklären, worauf es dabei ankommt.

 

Möbel verkaufen, aber richtig

 

In Ihrem Haus befindet sich sicherlich das eine oder andere Möbelstück, für das Sie beim Verkauf noch viel Geld bekommen können. Mit etwas Glück, können Sie in einem Antiquariat sogar mehr verlangen, als Sie ursprünglich gezahlt haben. Doch den richtigen Käufer zu finden, ist gar nicht so einfach. Online können Sie Ihre Möbel zum Beispiel über eBay Kleinanzeigen verkaufen. Hierfür ist es wichtig sich etwas Zeit zu nehmen: Sie müssen Fotos machen, Ihre Möbel auf der Seite inserieren und warten bis sich ein Käufer findet.

 

Für die Fotos brauchen Sie keine professionelle Fotokamera: Handyfotos reichen vollkommen aus. Dabei sollten Sie bloß darauf achten, bei gutem Licht zu fotografieren und ihre Möbel möglichst ordentlich und frei von Deko in Szene zu setzen, damit Interessenten genau erkennen, was sie bekommen.  Zwar ist es verlockend, einfach alle Möbel als Paket anzubieten und sich so Zeit zu sparen. Tatsächlich finden Sie jedoch leichter Käufer und bekommen einen höheren Preis heraus, wenn Sie alle Möbel einzeln anbieten.

 

Die Alternative ist ein Trödelhändler. Der kommt zu Ihnen nach Hause und spart Ihnen somit Zeit, wird aber höchstwahrscheinlich versuchen, Sie so weit wie möglich herunterzuhandeln. Informieren Sie sich außerdem unbedingt im Vorab, ob es sich um einen seriösen Händler handelt, schließlich lassen Sie hier einen Fremden in Ihr­­­­ Haus.

 

Möbel verschenken, spenden und in guten Händen wissen

 

Sie wollen selbst keinen Gewinn mehr machen, aber Ihre Schätze trotzdem in guten Händen wissen? Dann bietet es sich an, sie zu verschenken oder zu spenden. Fragen Sie im Bekanntenkreis nach, ob jemand Interesse hat oder wenden Sie sich direkt an eine Spendenorganisation. Informationen über Organisationen in Ihrer Stadt finden Sie zum Beispiel beim DRK oder bei der Agentur für Arbeit. Und auch hier gibt es die Möglichkeit die Möbel online über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen einzustellen und zu verschenken. Eine Alternative sind Flohmarkt-Facebook-Gruppen. Die gibt es lokal in den meisten Städten.

 

Scheuen Sie sich dabei nicht, auch Möbelstücke einzustellen, die nicht mehr im perfekten Zustand sind. Was für Sie wertlos erscheint, kann für andere ein wahrer Schatz sein. Viele junge Leute kaufen gezielt antike Möbel, um sie durch Bastelaktionen aufzuwerten und ihnen einen modernen Flair zu verleihen. Dieser Trend nennt sich „Upcycling“. Um gezielt Leute anzulocken, die sich dafür interessieren, können Sie den Begriff „Upcycling“ direkt in der Beschreibung Ihrer Möbel verwenden.

 

Win-Win für alle: Entrümplung den neuen Käufern überlassen

 

Beim Hausverkauf können Sie natürlich auch im Kaufvertrag eine Einigung mit den Käufern treffen: Sie überlassen den neuen Besitzern die Möbel. Die entscheiden nun selbst, welche davon sie behalten wollen. Bei dem Rest kümmern sie sich selbstständig um die Entsorgung. So profitieren beide Seiten: Ihre Käufer erhalten kostenlos neue Möbel und sie selbst haben keinen Stress bei der Entsorgung. Sollten Ihre Möbel in keinem guten Zustand mehr sein, können Sie alternativ auch einen verringerten Kaufpreis anbieten, wenn die neuen Bewohner sich um die Entrümplung kümmern.

 

Schnell und einfach: Entsorgung durch das Umzugsunternehmen

 

Machen sie Ihren Umzug nicht alleine, sondern haben dafür ein Unternehmen beauftragt? Dann scheuen Sie sich nicht zu fragen, ob dieses auch die Entsorgung alter Möbel für Sie übernimmt. Viele Umzugsunternehmen bieten diesen Service an und verkaufen Ihre Möbel entweder weiter oder bringen Sie für eine Gebühr zum Recycling-Hof. So sparen sie sich zwar nicht die Entsorgungskosten, können aber direkt alles an einem Tag erledigen und haben selbst keinen Aufwand.

 

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und sind sich noch nicht sicher, was Sie mit Ihren Möbeln machen können? Wir beraten sie gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Wohnen im Alter: Barrieren reduzieren oder Immobilie verkaufen?

Ein sicheres und komfortables Zuhause wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger. Doch nicht alle Wohnungen erfüllen die Bedingungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Dann stellt sich die Frage: Soll ich darin wohnen bleiben und umbauen oder die Immobilie verkaufen? Wer sich für einen Umbau entscheidet, kann bei der KFW-Bankengruppe einen Förderantrag stellen.

 

Kann ich in meiner Immobilie noch im Alter wohnen bleiben oder muss ich ausziehen, weil sie einfach nicht altersgerecht und somit unsicher ist? Diese Frage stellen sich viele Senioren, insbesondere dann, wenn die Gesundheit und der Komfort in den eigenen vier Wänden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Alltägliche Dinge wie das Treppensteigen können zu einer Herausforderung werden. Dann stellt sich die Frage: Lohnt sich ein aufwendiger Umbau oder ist es vielleicht besser in eine kleinere Wohnung zu ziehen und die Immobilie zu verkaufen?

 

Ein Umbau ist kostspielig, kann aber von der KFW-Bankengruppe gefördert werden. Die häufigsten Umbaumaßnahmen werden laut der Bankengruppe vor Allem in den Sanitärräumen vorgenommen. Wer wissen will, ob das Badezimmer barrierefrei ist, muss beispielsweise überprüfen, ob das Waschbecken eine angemessene Höhe hat oder der Zugang zur Dusche bodengleich ist. Beliebt ist auch der Einbau von Treppenliften oder Aufzügen. Ihr Immobilienmakler kann Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen helfen und Sie bei der Entscheidung beraten.

Was Sie zum Thema Grundbuch wissen müssen — Teil 1: Scheidung

Jeder der eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings wissen die wenigsten Hauseigentümer, warum die Einträge so wichtig sind. Fehlinformationen können nämlich verheerende Folgen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig diese zu verstehen und richtig zu nutzen um später keine bösen Überraschungen zu erleben. In unserer 3-teiligen Serie zum Grundbuchauszug, haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

 

Folgendes Szenario: Ein frisch verheiratetes Pärchen kauft sich eine Eigentumsimmobilie. Laut Gesetz müssen sich die neuen Eigentümer nach der notariellen Beurkundung vom Kaufvertrag auch in das Grundbuch eintragen lassen. Doch wer gilt eigentlich bei einem Ehepaar als Hausbesitzer? Spätestens im Falle einer Scheidung wird diese Eintragung nämlich bedeutend. Anwälte empfehlen grundsätzlich, dass sich beide Partner als Eigentümer eintragen lassen.

 

Dabei bedeutet die gemeinsame Eintragung nicht immer eine 50/50-Verteilung des Eigentums. In unserem Szenario hat die Ehefrau gerade eine hohe Summe von ihren Großeltern geerbt, die zu großen Teilen zur Finanzierung des Hauses genutzt wird. Ihr Ehemann beteiligt sich lediglich mit einem kleinen Beitrag. Die beiden entscheiden sich trotzdem dafür, zu gleichen Teilen als Besitzer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Dass sie sich jemals scheiden lassen, halten sie zu diesem Zeitpunkt für unmöglich.

Die Scheidung

 

12 Jahre später ist es dann doch so weit. Die Ehe kriselt und es kommt zur Scheidung. Die Ehefrau möchte zusammen mit der gemeinsamen Tochter im Eigenheim wohnen bleiben und dieses übernehmen. Ihr Ex-Partner soll als Besitzer aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Obwohl Sie beim Kauf des Hauses mehr gezahlt hat, stehen ihm nun 50 Prozent des Hauswertes zu.

 

Die Übertragung

 

Um den aktuellen Wert des Hauses zu ermitteln, beauftragen die beiden einen Gutachter. Der stellt fest, dass der Hauswert mittlerweile gestiegen ist. Der Wertausgleich, den die Frau ihrem Ex-Partner zahlen muss ist dementsprechend hoch. Für die Ehefrau ist das sehr ärgerlich. Sie bereut beim Hauskauf nicht auf unterschiedliche Eigentumsverhältnisse bestanden zu haben.

 

Eine 2/3-tel Lösung wäre für sie am günstigsten ausgefallen. Denn auch wenn sie sich von vornherein als Alleineigentümerin eintragen lassen hätte, hätte sie ihrem Mann einen fünfzigprozentigen Zugewinnausgleich zahlen müssen. Einen Ehevertrag haben die beiden wie die meisten Paare in Deutschland nämlich nicht abgeschlossen.

 

Der Verkauf

 

Die Ehefrau kalkuliert ihre Möglichkeiten durch und stellt fest, dass sie sich die Unterhaltungskosten für das Haus nicht alleine leisten kann, wenn sie ihren Ex-Mann gleichzeitig mit einer so hohen Summe auszahlen muss. Die beiden überlegen, welche anderen Möglichkeiten sie haben. Eine Teilung der Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten, von denen jeder eine behält, ist durch den Schnitt des Hauses nicht möglich.

 

Die beiden überlegen kurz, die Immobilie zu vermieten und sich die Mieteinnahmen zu teilen, entscheiden sich dann jedoch dafür, das Haus zu verkaufen und so weitere Streitigkeiten zu verhindern. Für den Verkauf der Immobilie engagieren die beiden einen Makler, der ihnen bei der Suche nach einem neuen Besitzer hilft und es schafft einen Preis auszuhandeln, der noch über der Werteinschätzung des Gutachters liegt. Der Gewinn wird zwischen den beiden Ex-Partnern aufgeteilt.

 

Die Änderung des Grundbucheintrags

 

Die beiden setzen mit dem neuen Eigentümer einen Kaufvertrag auf, den sie sich notariell bestätigen lassen. Anschließend wird eine Grundbuchänderung beantragt und die beiden werden als Eigentümer ausgetragen. Bei der neuen Käuferin handelt es sich um eine alleinerziehende Mutter mit zwei fast erwachsenen Kindern. Sie wird alleine ins Grundbuch eingetragen und hat nicht zu befürchten, im Falle einer Scheidung das Haus zu verlieren.

 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ihr Haus nach einer Trennung verkaufen sollen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Hausbau: Geht es auch ohne Keller?

Bei den Planungen zum Hausbau stellt sich oft die Frage, ob es überhaupt nötig ist, das Gebäude zu unterkellern. Gerade in diesen Tagen ist das oft ein finanzieller Aspekt, angesichts der gestiegenen Baukosten. Doch komplett auf ein Kellergeschoss zu verzichten, kann sich später auch als Nachteil erweisen. Folgende Aspekte sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen:

 

Das Kosten-Nutzen Verhältnis

Für viele Bauherren in Bayern gehört ein Keller ganz klar zum Haus dazu. Ist ein Haus ohne Untergeschoss überhaupt ein richtiges Haus? Inzwischen entscheidet sich allerdings deutschlandweit jeder vierte Bauherr gegen einen Kellerraum. Ausschlaggebend dafür ist vor allem der finanzielle Aspekt. Laut einer Studie halten inzwischen 74 Prozent der Hauseigentümer einen Keller für überflüssig. Je nach Ausführung müssen Bauherren bei einem Einfamilienhaus mit zusätzlichen Kosten zwischen 20.000 und 60.000 Euro rechnen. In Gegenden mit einem hohen Grundwasserspiegel kann sogar ein noch höherer finanzieller Einsatz notwendig sein, um nach dem Einzug keine böse Überraschung zu erleben.

 

Was spricht für einen Keller?

Ein Kellerraum mag zwar zusätzliche Kosten verursachen, doch auf lange Sicht gesehen lässt sich durch ein Untergeschoss für wenig Geld mehr Wohnfläche gewinnen, die man umfunktionieren und vielseitig einsetzen kann: Ob als zusätzliches Zimmer, wenn Familienzuwachs kommt, als Hobbyraum, Homeoffice oder als Raum zum Feiern und musizieren. Außerdem lässt sich im Keller eine Waschküche, Haustechnik und Heizungsanlage unterbringen, wodurch mehr Fläche zum Wohnen entsteht.

 

Bessere Verkaufschancen

Wir als Immobilienmakler bestätigen, dass Häuser mit Kellergeschoss auf dem Markt gefragter sind und der Wiederverkaufswert steigt. Zudem wurde errechnet, dass sich die 10 % Mehrkosten, die beim Ausbau eines Kellers aufgebracht werden rentieren, da ein Raumgewinn von bis zu 40 % entsteht. (Quelle: www.bauen.de).

 

Was spricht gegen einen Keller?

Zum finanziellen Aspekt kommt die Tatsache hinzu, dass ein Haus mit Keller länger gebaut wird als eines ohne. Wenn man es also besonders eilig hat in das neue Domizil zu ziehen, ist ein Keller von Nachteil. Vorsicht ist auch geboten, wenn das Haus in einem Gebiet mit hohem Grundwasserspiegel gebaut wird, das kann die Kosten erheblich steigern, da Kellerwände speziell gegen Grundwasserdruck versichert werden müssen. Auch die höhere Anfälligkeit für Nässe und Schimmel schreckt viele Bauherren ab. In puncto Barrierefreiheit kommen durch den Kellerraum zusätzliche Kosten auf, da ein barrierefreier Zugang nur kostenintensiv umsetzbar ist. Umso wichtiger ist es, vor dem Bauen zu wissen, unter welchen Verhältnissen das zu bebauende Grundstück steht.

 

Die Bodenverhältnisse sind entscheidend

Einen Keller zu bauen geht nicht ganz ohne weiteres, denn es ist wichtig, dass die Bodenverhältnisse stimmen. Ist der Boden eher schwierig, kann das die Kosten steigern, da zusätzliche technische Aufwendungen notwendig werden und unter Umständen sogar die obersten Bodenschichten ausgetauscht werden müssen.

 

Wichtig: Bodengutachten

Ein Bodengutachten ist notwendig, damit nach dem Hausbau keine bösen Überraschungen entstehen. Diese können sich beispielsweise durch Risse in den Wänden oder Feuchtigkeit widerspiegeln. Wichtig ist insbesondere, wie sich das Wasser in der Tiefe verhält. Wenn der Grundwasserspiegel zu hoch ist oder sich das Sickerwasser staut, kann es Druck auf die Abdichtung des Gebäudes ausüben, was wiederum zu feuchten Wänden führt.

Was Sie zum Thema Grundbuch wissen müssen — Teil 2: Erbengemeinschaft

Jeder der eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings wissen die wenigsten Hauseigentümer, warum die Einträge so wichtig sind. Fehlinformationen können nämlich verheerende Folgen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig diese zu verstehen und richtig zu nutzen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. In unserer 3-teiligen Serie zum Grundbuchauszug, haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

 

Der erste Teil dieser Reihe hat sich mit dem Fall der Scheidung beschäftigt. Am Ende musste das getrennte Paar das Haus verkaufen. Erworben hat es eine alleinstehende Frau mit zwei fast erwachsenen Kindern. Springen wir nun ein paar Jahre in die Zukunft: Die neue Eigentümerin ist verstorben und ein Testament hat sie nicht aufgesetzt. Da sie unverheiratet blieb erben ihre Kinder zu gleichen Teilen. Das gilt auch für die Immobilie. Während nun die Tochter gerne in das Haus ihrer Mutter einziehen möchte, will ihr Bruder seinen Anteil lieber verkaufen.

 

Die Erbengemeinschaft

 

Nun möchte man glauben, der Sohn kann seiner Schwester seinen Anteil ganz einfach verkaufen, doch so simpel ist das nicht. Denn die beiden Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über das Haus verfügen kann. Um das zu ändern, müssen die beiden einen Auflösungsvertrag bzw. Erbauseinandersetzungsvertrag aufsetzen und diesen notariell beglaubigen lassen.

 

Die Erbauseinandersetzung

 

In diesem Vertrag wird festgelegt, mit welcher Summe die Erbin des Hauses ihren Bruder auszahlen muss. Hierfür ist es wichtig, den Wert der Immobilie zu kennen. Den lassen die beiden von einem Immobilienexperten ermitteln. Dabei müssen auch alle Schulden bzw. Hypotheken einbezogen werden, die noch abzuzahlen sind. Denn auch das ist im Grundbuch hinterlegt und wird an den neuen Besitzer weitervererbt.

Das Haus ist in unserem Beispiel der einzige wertvolle Teil des Erbes, da die Mutter über keine großen Summen an Geld oder andere wertvolle Besitztümer verfügte. Wäre das der Fall gewesen, hätten ihre beiden Erben sich auch dazu entschließen können, die verschiedenen Besitztümer im Erbauseinandersetzungsvertrag untereinander aufzuteilen.

 

Die Änderung des Grundbucheintrags

 

Die Tochter kann den angemessenen Betrag aufbringen. Doch bevor sie zur alleinigen Eigentümerin des Hauses wird, muss sie den Grundbucheintrag ändern lassen. Dort ist nach wie vor die verstorbene Mutter als Eigentümerin eingetragen. Um den Grundbucheintrag kostenfrei zu ändern, haben Erben in Deutschland zwei Jahre lang Zeit. Eine spätere Änderung ist möglich, aber kostenpflichtig. Damit diese Änderung vorgenommen werden kann, muss der Erbanspruch nachgewiesen werden. Dafür lassen sich die Erben einen Erbschein ausstellen.

In Fällen, wo ein Testament vorliegt, gilt auch dieses als Legitimation – vorausgesetzt der Besitzanspruch geht daraus klar hervor. In unserem Szenario wird die neue Besitzerin außerdem den Auflösungsvertrag vorlegen, um sich alleine in das Grundbuch eintragen zu lassen.

 

Sie haben ein Haus geerbt und wollen es gerne verkaufen? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir stehen Ihnen gerne zur Seite.